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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen von CasoMotors (Inhaber: Daniele, Im Altdorf 2a, 38165 Lehre), insbesondere für den An- und Verkauf von Fahrzeugen sowie für Werkstatt-Dienstleistungen (Reparatur, Diagnose, Codierung, Reinigung).

2. Leistungsort & Mobiler Service

Leistungen werden am Betriebssitz in Lehre oder mobil beim Kunden erbracht. Bei mobilen Einsätzen muss der Kunde einen rechtlich zulässigen Stellplatz auf privatem Grund bereitstellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für behördliche Bußgelder, die durch unzulässiges Arbeiten im öffentlichen Raum entstehen, sofern der Kunde den Platz zugewiesen hat.

3. Fahrzeugverkauf (Gebrauchtwagen)

  • Verbrauchsgüterkauf (B2C): Beim Verkauf an Privatpersonen wird die gesetzliche Sachmängelhaftung für gebrauchte Fahrzeuge auf 12 Monate begrenzt. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern kein Mangel bei Übergabe vorlag.
  • Gewerblicher Verkauf (B2B/Export): Beim Verkauf an Unternehmer, Gewerbetreibende oder für den Export wird die Sachmängelhaftung sowie jegliche Garantie **vollständig ausgeschlossen**.
  • Reservierungen: Fahrzeuge werden nur gegen eine schriftliche Bestätigung oder Anzahlung reserviert.

4. Werkstatt- & Serviceleistungen

Aufträge umfassen die Ermächtigung zu Probefahrten und Unteraufträgen an Spezialbetriebe (z.B. Lackierer). Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet. Eine Überschreitung bis zu 15% ist ohne Rücksprache zulässig.

5. Mitgebrachte Teile & Betriebsstoffe

Beim Einbau von kundenseitig beigestellten Teilen (z.B. Öl, Bremsen) wird nur die reine Arbeitsleistung geschuldet. Jede Haftung für Sachmängel am Bauteil sowie daraus resultierende Folgeschäden am Fahrzeug wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer darf den Einbau aus Sicherheitsgründen verweigern.

6. Preise, Anfahrt & Zahlungsziele

  • Preise: Es gelten die vereinbarten Sätze zzgl. Material.
  • Anfahrt: Mobile Einsätze werden mit 1,50 € pro Kilometer (ab Lehre, Hin- & Rückweg) berechnet.
  • Zahlungsziel: Der Rechnungsbetrag ist **sofort bei Abnahme** bzw. Fertigstellung fällig. Akzeptiert werden Barzahlung oder Echtzeit-Überweisung. Eine Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt nur gegen vollständige Zahlung.

7. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen (Fahrzeugen) zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder Ersatzteillieferungen geltend gemacht werden.

8. Terminstorno & Ausfallhonorar

Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder ist der Kunde am mobilen Einsatzort nicht anzutreffen, wird eine Ausfallpauschale von 50,00 € zzgl. bereits angefallener Anfahrtskosten fällig.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten oder das Leben/die Gesundheit verletzt wurden. Für im Fahrzeug gelassene Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Helmstedt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.